Tarifangleichung durch Branchenzuschläge für die Papier erzeugende Industrie – gewerblich
Für Zeitarbeitnehmer, die in Kundenunternehmen der Papier erzeugenden Industrie arbeiten, wurden Branchenzuschläge zwischen der Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit / VGZ und der IG BCE vereinbart. Basis für die Zuschläge ist auch hier der weiterhin gültige, zwischen BAP und DGB geschlossene Entgelttarifvertrag Zeitarbeit, den auch Timeson anwendet.
Tarifvertrag Branchenzuschläge tritt am 01.Juli 2014 in Kraft
Der Tarifvertrag über die Branchenzuschläge in der Papier erzeugenden Industrie tritt am 01.Juli 2014 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2019. Mit den tariflichen Branchenzuschlägen erfüllen die Tarifparteien in der Zeitarbeit den Auftrag des Gesetzgebers, die materiellen Arbeitsbedingungen der Zeitarbeitnehmer an die der Beschäftigten in den jeweiligen Kundenbranchen anzugleichen.
Gestaffelte Zuschläge für Zeitarbeitnehmer
Zuschläge vor, die sich jeweils an der Länge des Einsatzes in einem Kundenunternehmen orientieren.
Der Branchenzuschlag beträgt nach der Einsatzdauer eines Arbeitnehmers in einem Kundenbetrieb der Papier erzeugenden Industrie folgende Prozentwerte:
Stufe nach einer Einarbeitungszeit | Entgeltgruppen 1-5 | Entgeltgruppen 6-9 |
von 6 Wochen | 4% | keine Zuschläge |
von 3 Monate | 8% | keine Zuschläge |
von 5 Monate | 12% | keine Zuschläge |
von 7 Monate | 16% | keine Zuschläge |
von 9 Monate | 20% | keine Zuschläge |
Diese Regelungen gelten auch für nicht-tarifgebundene Unternehmen.
Tarifangleichung durch Branchenzuschläge für den Kali- und Steinsalzbergbau
Für Zeitarbeitnehmer, die in Kundenunternehmen des Kali- und Steinsalzbergbaus arbeiten, wurden Branchenzuschläge zwischen der Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit / VGZ und der IG BCE vereinbart. Basis für die Zuschläge ist auch hier der weiterhin gültige, zwischen BAP und DGB geschlossene Entgelttarifvertrag Zeitarbeit, den auch Timeson anwendet.
Tarifvertrag Branchenzuschläge tritt am 01.Juli 2014 in Kraft
Der Tarifvertrag über die Branchenzuschläge im Kali- und Steinsalzbergbau tritt am 1. Juli 2014 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 30.Juni 2019. Mit den tariflichen Branchenzuschlägen erfüllen die Tarifparteien in der Zeitarbeit den Auftrag des Gesetzgebers, die materiellen Arbeitsbedingungen der Zeitarbeitnehmer an die der Beschäftigten in den jeweiligen Kundenbranchen anzugleichen.
Gestaffelte Zuschläge für Zeitarbeitnehmer
Das Verhandlungsergebnis sieht für Zeitarbeitnehmer in der Papier erzeugenden Industrie gestaffelte Zuschläge vor, die sich jeweils an der Länge des Einsatzes in einem Kundenunternehmen orientieren.
Der Branchenzuschlag beträgt nach der Einsatzdauer eines Arbeitnehmers in einem Kundenbetrieb des Kali- und Steinsalzbergbaus folgende Prozentwerte:
Stufe nach einer Einarbeitungszeit | Entgeltgruppen 1-2 | Entgeltgruppen 3-4 | Entgeltgruppe 5 | Entgeltgruppen 6-9 |
von 6 Wochen | 7% | 3% | 3% | keine Zuschläge |
von 3 Monate | 9% | 5% | 5% | keine Zuschläge |
von 5 Monate | 13% | 7% | 8% | keine Zuschläge |
von 7 Monate | 17% | 9% | 9% | keine Zuschläge |
von 9 Monate | 20% | 11% | 10% | keine Zuschläge |
Diese Regelungen gelten auch für nicht-tarifgebundene Unternehmen.
Tarifangleichung durch Branchenzuschläge für die Metall- und Elektroindustrie
Ende Mai 2012 haben die Arbeitgeber der Zeitarbeitsbranche (Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit) und die IG Metall einen Tarifvertrag über Branchenzuschläge geschlossen, der sich auf die Metall- und Elektroindustrie bezieht. Basis für die Zuschläge ist der weiterhin gültige und zwischen BAP und DGB geschlossene Entgelttarifvertrag Zeitarbeit, den auch Timeson anwendet.
Tarifvertrag Branchenzuschläge tritt am 01. November 2012 in Kraft
Der Tarifvertrag über die Branchenzuschläge tritt am 01. November 2012 in Kraft und hat eine Laufzeit von 5 Jahren. Mit den tariflichen Branchenzuschlägen erfüllen die Tarifparteien in der Zeitarbeit den Auftrag des Gesetzgebers, die materiellen Arbeitsbedingungen der Zeitarbeitnehmer an die der Beschäftigten in den jeweiligen Kundenbranchen anzugleichen.
Gestaffelte Zuschläge für Zeitarbeitnehmer
Das Verhandlungsergebnis sieht für Zeitarbeitnehmer in der Metall- und Elektroindustrie gestaffelte Zuschläge vor, die sich jeweils an der Länge des Einsatzes in einem Kundenunternehmen orientieren.
- Stufe 1: nach einer Einsatzzeit von 6 Wochen, Branchenzuschlag 15 %
- Stufe 2: nach einer Einsatzzeit von 3 Monaten, Branchenzuschlag 20 %
- Stufe 3: nach einer Einsatzzeit von 5 Monaten, Branchenzuschlag 30 %
- Stufe 4: nach einer Einsatzzeit von 7 Monaten, Branchenzuschlag 45 %
- Stufe 5: nach einer Einsatzzeit von 9 Monaten, Branchenzuschlag 50 %
Die Länge der Einsatzzeit beginnt ab Inkrafttreten des neuen Tarifvertrags zu zählen, es sei denn, ein Zeitarbeitnehmer war bereits vor Mitte September 2012 stetig im selben Kundenbetrieb im Einsatz. In diesem Fall wird bereits ab dem 01. November 2012 ein Zuschlag in Höhe von 15% gezahlt. Die zweite Stufe wird Mitte Dezember erreicht und auch für die weiteren stufenweisen Erhöhungen ist der jeweils 15. eines Monats maßgeblich.
Diese Zuschlagsregelungen gelten auch für nicht-tarifgebundene Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie, inklusive einer Regelung, die sicherstellt, dass Zeitarbeitnehmer auch nach 9 Monaten nicht mehr erhalten als die Stammarbeitnehmer.
Die Zuschlagsregelungen gelten nicht für Handwerksbetriebe.
Umfassende Informationen zur Zeitarbeit in der Metall- und Elektroindustrie bietet Ihnen auch der Arbeitgeberverband Gesamtmetall (www.gesamtmetall.de).
Tarifangleichung durch Branchenzuschläge für die Chemieindustrie
Für die Zeitarbeitnehmer in der Chemiebranche wurden im Juni 2012 Branchenzuschläge zwischen der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) und der Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit vereinbart. Basis für die Zuschläge ist auch hier der weiterhin gültige und zwischen BAP und DGB geschlossene Entgelttarifvertrag Zeitarbeit, den auch Timeson anwendet.
Tarifvertrag Branchenzuschläge tritt am 01. November 2012 in Kraft
Der Tarifvertrag über die Branchenzuschläge für die Chemieindustrie tritt am 01.11.2012 in Kraft und hat eine Laufzeit von 5 Jahren. Mit den tariflichen Branchenzuschlägen erfüllen die Tarifparteien in der Zeitarbeit den Auftrag des Gesetzgebers, die materiellen Arbeitsbedingungen der Zeitarbeitnehmer an die der Beschäftigten in den jeweiligen Kundenbranchen anzugleichen.
Gestaffelte Zuschläge für Zeitarbeitnehmer
Das Verhandlungsergebnis sieht für Zeitarbeitnehmer in der Chemieindustrie gestaffelte Zuschläge vor, die sich an der Länge des Einsatzes in einem Kundenunternehmen sowie an der Entgeltgruppe orientieren. So gibt es Unterscheidungen für die Entgeltgruppen 1 und 2 sowie 3 bis 5. Für die Entgeltgruppen 6 bis 9 sind keine Zuschläge vorgesehen.
Die Länge der Einsatzzeit beginnt ab Inkrafttreten des neuen Tarifvertrags zu zählen, es sei denn, ein Zeitarbeitnehmer war bereits vor Mitte September 2012 stetig im selben Kundenbetrieb im Einsatz. In diesem Fall wird bereits ab dem 01. November 2012 in der EG 1 und 2 ein Zuschlag in Höhe von 15% und für die Entgeltgruppen 3 bis 5 ein Zuschlag in Höhe von 10% gezahlt. Die zweite Stufe wird Mitte Dezember erreicht und auch für die weiteren stufenweisen Erhöhungen ist der jeweils 15. eines Monats maßgeblich.
Nach einer Einsatzzeit | Entgeltgruppen 1 + 2 | Entgeltgruppen 3 – 5 | Entgeltgruppen 6 – 9 |
von 6 Wochen | 15% | 10% | Keine Zuschläge |
von 3 Monaten | 20% | 14% | Keine Zuschläge |
von 5 Monaten | 30% | 21% | Keine Zuschläge |
von 7 Monaten | 45% | 31% | Keine Zuschläge |
von 9 Monaten | 50% | 35% | Keine Zuschläge |
Diese Regelungen gelten auch für nicht-tarifgebundene Unternehmen der Chemieindustrie, inklusive einer Vereinbarung, die sicherstellt, dass Zeitarbeitnehmer auch nach 9 Monaten nicht mehr erhalten als die Stammarbeitnehmer.
Die Zuschlagsregelungen gelten nicht für Handwerksbetriebe.
Tarifangleichung durch Branchenzuschläge für die Kautschuk und Kunststoff verarbeitende Industrie
Für die Zeitarbeitnehmer in der Kautschuk und in der Kunststoff verarbeitenden Industrie wurden im August 2012 Branchenzuschläge zwischen der Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit / VGZ und der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) vereinbart. Basis für die Zuschläge ist auch hier der weiterhin gültige, zwischen BAP und DGB geschlossene Entgelttarifvertrag Zeitarbeit, den auch Timeson anwendet.
Tarifvertrag Branchenzuschläge tritt am 01. Januar 2013 in Kraft
Der Tarifvertrag über die Branchenzuschläge für die Kautschuk und die Kunststoff verarbeitende Industrie tritt am 01. Januar 2013 in Kraft und hat eine Laufzeit von 5 Jahren. Mit den tariflichen Branchenzuschlägen erfüllen die Tarifparteien in der Zeitarbeit den Auftrag des Gesetzgebers, die materiellen Arbeitsbedingungen der Zeitarbeitnehmer an die der Beschäftigten in den jeweiligen Kundenbranchen anzugleichen.
Gestaffelte Zuschläge für Zeitarbeitnehmer
Das Verhandlungsergebnis sieht für Zeitarbeitnehmer in der Kautschuk und der Kunststoff verarbeitenden Industrie gestaffelte Zuschläge vor, die sich an der Länge des Einsatzes in einem Kundenunternehmen sowie an der Entgeltgruppe orientieren.
Die Länge der Einsatzzeit beginnt ab Inkrafttreten des neuen Tarifvertrags zu zählen, es sei denn, ein Zeitarbeitnehmer war bereits vor dem 01. Januar 2013 stetig im selben Kundenbetrieb im Einsatz. In diesem Fall wird bereits ab dem 01. Januar 2013 die erste Stufe der Staffelungen fällig. Die zweite Stufe wird Mitte Februar erreicht und auch für die weiteren stufenweisen Erhöhungen ist der jeweils 15. eines Monats maßgeblich.
Branchenzuschläge in der Kautschuk verarbeitenden Industrie
Nach einer Einsatzzeit | Entgeltgruppen 1, 2, 4, 5 + 6 | Entgeltgruppe 3 | Entgeltgruppen 7 – 9 |
von 6 Wochen | 4 % | 3 % | Keine Zuschläge |
von 3 Monaten | 7 % | 4 % | Keine Zuschläge |
von 5 Monaten | 10 % | 6 % | Keine Zuschläge |
von 7 Monaten | 13 % | 9 % | Keine Zuschläge |
von 9 Monaten | 16 % | 10 % | Keine Zuschläge |
Branchenzuschläge in der Kunststoff verarbeitenden Industrie
Nach einer Einsatzzeit | Entgeltgruppen 1 + 2 | Entgeltgruppen 3 + 4 | Entgeltgruppe 5 | Entgeltgruppen 6 – 9 |
von 6 Wochen | 7 % | 4 % | 3 % | Keine Zuschläge |
von 3 Monaten | 10 % | 6 % | 4 % | Keine Zuschläge |
von 5 Monaten | 15 % | 9 % | 6 % | Keine Zuschläge |
von 7 Monaten | 22 % | 13 % | 9 % | Keine Zuschläge |
von 9 Monaten | 25 % | 15 % | 10 % | Keine Zuschläge |
Diese Regelungen gelten auch für nicht-tarifgebundene Unternehmen, inklusive einer Vereinbarung, die sicherstellt, dass Zeitarbeitnehmer auch nach 9 Monaten nicht mehr erhalten als die Stammarbeitnehmer.
Die Zuschlagsregelungen gelten nicht für Handwerksbetriebe.
Tarifangleichung durch Branchenzuschläge für den Schienenverkehrsbereich (TV BZ Eisenbahnen)
Für die Zeitarbeitnehmer, die in Kundenunternehmen der Eisenbahnen arbeiten (u.a. Personen- und Güterverkehr, Unterhaltung, Dienstleistung), wurden im August 2012 Branchenzuschläge zwischen der Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit / VGZ und der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) vereinbart. Basis für die Zuschläge ist auch hier der weiterhin gültige, zwischen BAP und DGB geschlossene Entgelttarifvertrag Zeitarbeit, den auch Timeson anwendet.
Tarifvertrag Branchenzuschläge tritt am 01. April 2013 in Kraft
Der Tarifvertrag über die Branchenzuschläge im Schienenverkehrsbereich tritt am 01. April 2013 in Kraft und hat eine Laufzeit von 5 Jahren. Mit den tariflichen Branchenzuschlägen erfüllen die Tarifparteien in der Zeitarbeit den Auftrag des Gesetzgebers, die materiellen Arbeitsbedingungen der Zeitarbeitnehmer an die der Beschäftigten in den jeweiligen Kundenbranchen anzugleichen.
Gestaffelte Zuschläge für Zeitarbeitnehmer
Das Verhandlungsergebnis sieht für Zeitarbeitnehmer, die in Kundenunternehmen der Eisenbahnen arbeiten (u.a. Personen- und Güterverkehr, Unterhaltung, Dienstleistung) gestaffelte Zuschläge vor, die sich an der Länge des Einsatzes in einem Kundenunternehmen sowie an der Entgeltgruppe orientieren.
Die Länge der Einsatzzeit beginnt ab Inkrafttreten des neuen Tarifvertrags zu zählen, es sei denn, ein Zeitarbeitnehmer war bereits vor dem 01. April 2013 stetig im selben Kundenbetrieb im Einsatz. In diesem Fall wird bereits ab dem 01. April 2013 die erste Stufe der Staffelungen fällig. Die zweite Stufe wird Mitte Mai erreicht und auch für die weiteren stufenweisen Erhöhungen ist der jeweils 15. eines Monats maßgeblich.
Nach einer Einsatzzeit | Entgeltgruppen 1, 2, 4 + 5 | Entgeltgruppe 3 | Entgeltgruppen 6 – 9 |
von 6 Wochen | 4 % | 3 % | Keine Zuschläge |
von 3 Monaten | 6 % | 4 % | Keine Zuschläge |
von 5 Monaten | 8 % | 6 % | Keine Zuschläge |
von 7 Monaten | 12 % | 9 % | Keine Zuschläge |
von 9 Monaten | 14 % | 10 % | Keine Zuschläge |
Diese Regelungen gelten auch für nicht-tarifgebundene Unternehmen, inklusive einer Vereinbarung, die sicherstellt, dass Zeitarbeitnehmer auch nach 9 Monaten nicht mehr erhalten als die Stammarbeitnehmer.
Tarifangleichung durch Branchenzuschläge für die Textil- und Bekleidungsindustrie
Für Zeitarbeitnehmer, die in Kundenunternehmen der Textil- und Bekleidungsindustrie arbeiten, wurden im Oktober 2012 Branchenzuschläge zwischen der Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit/VGZ und der IG Metall vereinbart. Basis für die Zuschläge ist auch hier der weiterhin gültige, zwischen BAP und DGB geschlossene Entgelttarifvertrag Zeitarbeit, den auch Timeson anwendet.
Tarifvertrag Branchenzuschläge tritt am 01. April 2013 in Kraft
Der Tarifvertrag über die Branchenzuschläge in der Textil- und Bekleidungsindustrie tritt am 01. April 2013 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2017. Mit den tariflichen Branchenzuschlägen erfüllen die Tarifparteien in der Zeitarbeit den Auftrag des Gesetzgebers, die materiellen Arbeitsbedingungen der Zeitarbeitnehmer an die der Beschäftigten in den jeweiligen Branchen anzugleichen.
Gestaffelte Zuschläge für Zeitarbeitnehmer
Das Verhandlungsergebnis sieht für Zeitarbeitnehmer in der Textil- und Bekleidungsindustrie gestaffelte Zuschläge vor, die sich jeweils an der Länge des Einsatzes in einem Kundenunternehmen orientieren.
- Stufe 1: nach einer Einsatzzeit von 6 Wochen, Branchenzuschlag 5 %
- Stufe 2: nach einer Einsatzzeit von 3 Monaten, Branchenzuschlag 10 %
- Stufe 3: nach einer Einsatzzeit von 5 Monaten, Branchenzuschlag 15 %
- Stufe 4: nach einer Einsatzzeit von 7 Monaten, Branchenzuschlag 20 %
- Stufe 5: nach einer Einsatzzeit von 9 Monaten, Branchenzuschlag 25 %
Die Länge der Einsatzzeit beginnt ab Inkrafttreten des neuen Tarifvertrags zu zählen, es sei denn, ein Zeitarbeitnehmer war bereits vor dem 01. April 2013 sechs Wochen oder länger stetig im selben Kundenbetrieb im Einsatz. In diesem Fall wird bereits ab dem 01. April die erste Stufe der Staffelungen fällig. Die zweite Stufe wird Mitte Mai erreicht und auch für die weiteren stufenweisen Erhöhungen ist der jeweils 15. eines Monats maßgeblich.
Diese Regelungen gelten auch für nicht-tarifgebundene Unternehmen, inklusive einer Vereinbarung, die sicherstellt, dass Zeitarbeitnehmer auch nach 9 Monaten nicht mehr erhalten als die Stammarbeitnehmer.
Die Zuschlagsregelungen gelten nicht für Betriebe, die dem Textilreinigungsgewerbe zuzuordnen sind sowie Handwerksbetriebe.
Tarifangleichung durch Branchenzuschläge für die Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie
Für Zeitarbeitnehmer, die in Kundenunternehmen der Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie arbeiten, wurden im Oktober 2012 Branchenzuschläge zwischen der Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit/VGZ und der IG Metall vereinbart. Basis für die Zuschläge ist auch hier der weiterhin gültige, zwischen BAP und DGB geschlossene Entgelttarifvertrag Zeitarbeit, den auch Timeson anwendet.
Tarifvertrag Branchenzuschläge tritt am 01. April 2013 in Kraft
Der Tarifvertrag über die Branchenzuschläge in der Holz- und Kunststoff verarbeitenden Industrie tritt am 01. April 2013 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2017. Mit den tariflichen Branchenzuschlägen erfüllen die Tarifparteien in der Zeitarbeit den Auftrag des Gesetzgebers, die materiellen Arbeitsbedingungen der Zeitarbeitnehmer an die der Beschäftigten in den jeweiligen Kundenbranchen anzugleichen.
Gestaffelte Zuschläge für Zeitarbeitnehmer
Das Verhandlungsergebnis sieht für Zeitarbeitnehmer in der Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie gestaffelte Zuschläge vor, die sich jeweils an der Länge des Einsatzes in einem Kundenunternehmen orientieren.
- Stufe 1: nach einer Einsatzzeit von 6 Wochen, Branchenzuschlag 7 %
- Stufe 2: nach einer Einsatzzeit von 3 Monaten, Branchenzuschlag 10 %
- Stufe 3: nach einer Einsatzzeit von 5 Monaten, Branchenzuschlag 15 %
- Stufe 4: nach einer Einsatzzeit von 7 Monaten, Branchenzuschlag 22 %
- Stufe 5: nach einer Einsatzzeit von 9 Monaten, Branchenzuschlag 31 %
Die Länge der Einsatzzeit beginnt ab Inkrafttreten des neuen Tarifvertrags zu zählen, es sei denn, ein Zeitarbeitnehmer war bereits vor dem 01. April 2013 sechs Wochen oder länger stetig im selben Kundenbetrieb im Einsatz. In diesem Fall wird bereits ab dem 01. April die erste Stufe der Staffelungen fällig. Die zweite Stufe wird Mitte Mai erreicht und auch für die weiteren stufenweisen Erhöhungen ist der jeweils 15. eines Monats maßgeblich.
Diese Regelungen gelten auch für nicht-tarifgebundene Unternehmen, inklusive einer Vereinbarung, die sicherstellt, dass Zeitarbeitnehmer auch nach 9 Monaten nicht mehr erhalten als die Stammarbeitnehmer.
Die Zuschlagsregelungen gelten nicht für Handwerksbetriebe.
Tarifangleichung durch Branchenzuschläge für die Papier, Pappe und Kunststoff verarbeitende Industrie
Für Zeitarbeitnehmer, die in Kundenunternehmen der Papier, Pappe und Kunststoff verarbeitenden Industrie arbeiten, wurden im Dezember 2012 Branchenzuschläge zwischen der Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit / VGZ und ver.di vereinbart. Basis für die Zuschläge ist auch hier der weiterhin gültige, zwischen BAP und DGB geschlossene Entgelttarifvertrag Zeitarbeit, den auch Timeson anwendet.
Tarifvertrag Branchenzuschläge tritt am 1. Mai 2013 in Kraft
Der Tarifvertrag über die Branchenzuschläge in der Papier, Pappe und Kunststoff verarbeitenden Industrie tritt am 1. Mai 2013 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2017. Mit den tariflichen Branchenzuschlägen erfüllen die Tarifparteien in der Zeitarbeit den Auftrag des Gesetzgebers, die materiellen Arbeitsbedingungen der Zeitarbeitnehmer an die der Beschäftigten in den jeweiligen Kundenbranchen anzugleichen.
Gestaffelte Zuschläge für Zeitarbeitnehmer
Das Verhandlungsergebnis sieht für Zeitarbeitnehmer in der Papier, Pappe und Kunststoff verarbeitenden Industrie gestaffelte Zuschläge vor, die sich jeweils an der Länge des Einsatzes in einem Kundenunternehmen orientieren.
- Stufe 1: nach einer Einsatzzeit von 4 (vollendeten) Wochen, Branchenzuschlag 4 %
- Stufe 2: nach einer Einsatzzeit von 3 (vollendeten) Monaten, Branchenzuschlag 8 %
- Stufe 3: nach einer Einsatzzeit von 5 (vollendeten) Monaten, Branchenzuschlag 12 %
- Stufe 4: nach einer Einsatzzeit von 7 (vollendeten) Monaten, Branchenzuschlag 16 %
- Stufe 5: nach einer Einsatzzeit von 9 (vollendeten) Monaten, Branchenzuschlag 20 %
ACHTUNG: Für die Lohnempfänger in der Tapetenindustrie gelten abweichende Regelungen
- Stufe 1: nach einer Einsatzzeit von 4 (vollendeten) Wochen, Branchenzuschlag 7 %
- Stufe 2: nach einer Einsatzzeit von 3 (vollendeten) Monaten, Branchenzuschlag 11 %
- Stufe 3: nach einer Einsatzzeit von 5 (vollendeten) Monaten, Branchenzuschlag 15 %
- Stufe 4: nach einer Einsatzzeit von 7 (vollendeten) Monaten, Branchenzuschlag 19 %
- Stufe 5: nach einer Einsatzzeit von 9 (vollendeten) Monaten, Branchenzuschlag 23 %
Die Länge der Einsatzzeit beginnt ab Inkrafttreten des neuen Tarifvertrages zu zählen, es sei denn, ein Zeitarbeitnehmer war bereits vor dem 01. Mai 2013 vier Wochen oder länger stetig im selben Kundenbetrieb im Einsatz. In diesem Fall wird bereits ab 1. Mai 2013 die erste Stufe der Staffelung fällig. Die zweite Stufe erreicht der Mitarbeiter am 1. Juli 2013.
Diese Regelungen gelten auch für nicht-tarifgebundene Unternehmen, inklusive einer Vereinbarung, die sicherstellt, dass Zeitarbeitnehmer auch nach 9 Monaten nicht mehr erhalten als die Stammarbeitnehmer.
Die Zuschlagsregelungen gelten nicht für Handwerksbetriebe.
Tarifangleichung durch Branchenzuschläge für die Druckindustrie
Für Zeitarbeitnehmer, die in Kundenunternehmen der Druckindustrie arbeiten, wurde im Februar 2013 Branchenzuschläge zwischen der Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit / VGZ und ver.di vereinbart. Basis für die Zuschläge ist auch hier der weiterhin gültige, zwischen BAP und DGB geschlossene Entgelttarifvertrag Zeitarbeit, den auch Timeson anwendet.
Tarifvertrag Branchenzuschläge tritt am 1. Juli 2013 in Kraft
Der Tarifvertrag über die Branchenzuschläge in der Druckindustrie tritt am 1. Juli 2013 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum
31. Dezember 2017. Mit den tariflichen Branchenzuschlägen erfüllen die Tarifparteien in der Zeitarbeit den Auftrag des Gesetzgebers, die materiellen Arbeitsbedingungen der Zeitarbeitnehmer an die der Beschäftigten in den jeweiligen Kundenbranchen anzugleichen.
Gestaffelte Zuschläge für Zeitarbeitnehmer
Das Verhandlungsergebnis sieht für Zeitarbeitnehmer in der Druckindustrie gestaffelte Zuschläge vor, die sich jeweils an der Länge des Einsatzes in einem Kundenunternehmen orientieren.
- nach einer Einsatzzeit von 4 (vollendeten) Wochen, Branchenzuschlag 8%
- nach einer Einsatzzeit von 3 (vollendeten) Monaten, Branchenzuschlag 15%
- nach einer Einsatzzeit von 5 (vollendeten) Monaten, Branchenzuschlag 20%
- nach einer Einsatzzeit von 7 (vollendeten) Monaten, Branchenzuschlag 35%
- nach einer Einsatzzeit von 9 (vollendeten) Monaten, Branchenzuschlag 45%
Für die Entgeltgruppen 6 bis 9 wurden keine Zuschläge vereinbart.
Die Länge der Einsatzzeit beginnt ab Inkrafttreten des neuen Tarifvertrages zu zählen, es sei denn, ein Zeitarbeitnehmer war bereits vor dem 01. Juli 2013 vier Wochen oder länger stetig im selben Kundenbetrieb im Einsatz. In diesem Fall wird bereits ab 01. Juli 2013 die erste Stufe der Staffelung fällig. Die zweite Stufe erreicht der Mitarbeiter am 01. September 2013.
Diese Regelungen gelten auch für nicht-tarifgebundene Unternehmen, inklusive einer Vereinbarung, die sicherstellt, dass Zeitarbeitnehmer auch nach 9 Monaten nicht mehr erhalten als die Stammarbeitnehmer.
Die Zuschlagsregelungen gelten nicht für Handwerksbetriebe.